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Der EU-Heimtierausweis
- ist der
europaeinheitliche Impfpass für Hunde, Katzen und Frettchen. Nutzt
deshalb den Heimtierausweis für problemloses Reisen innerhalb der
Mitgliedsländer der europäischen Gemeinschaft!
- Für Irland, Großbritannien und Schweden sind zusätzliche
Anforderungen zu erfüllen.
- Die Bestimmungen erfordern eine einwandfreie Kennzeichnung des
Tieres.
- Die fälschungssichere Kennzeichnung erfolgt am besten über einen
Mikrochip der im Nacken des
Tieres implantiert wird.
- Sollten Codes von implantierten Mikrochips bereits vorhandenen
sein, können sie in den neuen EU-Heimtierausweis übernommen werden. |
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Der EU-Heimtierausweis für
die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen in andere Mitgliedstaaten
Aufgrund einer EU
Verordnung muss ab dem 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen,
die innerhalb der Europäischen Union die Grenze überschreiten bzw.
ins Ausland verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster
mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet
werden können. Das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder
Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnung im Pass eingetragen
sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den
tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen
Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere
heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung längstens 12 Monate und
mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde.
Die Mitgliedstaaten Irland, Schweden, Vereinigtes Königreich sind
ermächtigt, für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen
schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut
(Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine
Behandlung gegen Bandwurm- und gegebenenfalls Zeckenbefall
beizubehalten.
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten
Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen
Mitgliedstaaten der EU.
Die EU-einheitlichen Passformulare müssen für Heimtiere der
betroffenen Arten verwendet werden. Dia alten gelben
Impfbescheinigungen berechtigen nicht mehr zu einem Grenzübertritt
innerhalb der EU. Sie sind nur noch innerhalb Deutschlands gültig. |
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Wer
braucht den EU-Heimtierausweis?
Personen, die mit Hund,
Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedsstaaten reisen wollen,
benötigen den neuen EU-Heimtierpass. Für andere Haustiere wie
Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht. Wer nicht
beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch für Hund,
Katze und Frettchen weiterhin den gelben „Internationalen Impfpass“
verwenden. |
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Woher bekommt man den
EU-Heimtierausweis?
Die EU-Heimtierpässe
können sofort in der Tierarztpraxis ausgestellt werden. Wenn noch
nicht erfolgt, wird gleichzeitig die Kennzeichnung des Tieres mit
einem Mikrochip vorgenommen. |
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Welche weiteren
Bestimmungen sind für Reisen in der EU zu beachten?
Hunde, Katzen und
Frettchen, die auf Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten mitgenommen
werden, müssen
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mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung
(diese nur noch bis zum 03.07.2011 vorgenommen)
- markiert sein
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eine gültige Impfung gegen Tollwut haben,
die der Tierarzt im EU-Heimtierpass bestätigt hat
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müssen den EU-Heimtierpass mit sich führen. |
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Einreisebestimmungen für
Hunde und Katzen
Unabhängig von den Regelungen zum
Heimtierausweis sind die Einreisebestimmungen des jeweiligen
Gastlandes zu beachten.
Die Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit
bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Bei Reisen nach
Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind weiter gehende
Anforderungen zu erfüllen (Nachweis des Tollwutimpfschutzes in einer
Blutprobe, Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken).
Zusätzliche Anforderungen sind auch beim gewerblichen Handel zu
beachten. |
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Was ist bei Reisen in
Nicht-EU-Länder zu beachten?
Reisen in Drittländer
sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt, es gelten die
Vorschriften des jeweiligen Landes. |
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Was ist mit Tieren, die
schon gekennzeichnet und geimpft sind?
Bei Tieren, die schon
gekennzeichnet und geimpft sind, kann der Tierarzt die Angaben vom
gelben „Internationalen Impfpass“ in den neuen EU-Pass übertragen. Er
prüft vorher die Kennzeichnung und die Gültigkeit der Tollwutimpfung –
gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung
aufgefrischt werden. |
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Welche Kosten entstehen
dem Tierhalter durch die neue Regelung?
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Die Kosten werden
nach der Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT) berechnet. |
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Was geschieht mit den
alten gelben „Internationalen Impfpässen“?
In den EU-Heimtierpass
können alle Impfungen eingetragen werden. Wer einen EU Heimtierpass
hat, braucht den gelben „Internationalen Impfpass“ nicht mehr.
Tierhalter, die nicht beabsichtigen, mit Hund, Katze oder Frettchen
ins Ausland zu verreisen, können den „Internationalen Impfpass“ wie
bisher weiterverwenden. |
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Was passiert, wenn man
ohne den neuen Pass auf Reisen geht?
Wer ohne den EU-Pass
reist, muss mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss
mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die
bis hin zur Quarantänisierung des Tieres reichen können und mit
erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sind. |
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Werden die
Mikrochip-Daten der Tiere oder die Identifizierungsnummern des
EU-Heimtierpass zentral registriert?
Leider nein. Die EU kann
sich bis heute nicht zu einer zentralen Erfassung durchringen. Wir
raten Euch dringend euer Tier in einem Haustierregister registrieren
zu lassen (z. B. Tasso). Entsprechende Formulare erhaltet ihr in der
Kleintier-Praxis. In vielen Fällen ist die Registrierung kostenlos. |